Tarife & Abrechnungskonditionen
Coaching, Schema-Arbeit, psychologische Beratung, Selbsterfahrung und Supervision
Jegliche psychologischen Leistungen, welche nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dienen,
gelten nicht als Pflichtleistung einer Versicherung. Die Kosten sind privat zu tragen. Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für präventive Gesundheitsberatungen. Bitte erkundigen Sie hierfür direkt bei Ihre Versicherung über die Konditionen.
Ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Die Kosten werden in gleicher Weise wie z.B. Behandlungen bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin von Ihrer Krankenkasse übernommen (Franchise und Selbstbehalt).
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Fachärztin für Allgemeine oder Innere Medizin, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. In Krisensituationen kann ein Arzt/eine Ärztin aller Fachrichtungen eine Anordnung für eine Kurzzeittherapie ausstellen. Die ärztliche Fachperson beurteilt, ob eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt. Je nach Versicherungsmodell gelten die entsprechenden Überweisungsbedingungen (z.B. Hausarztmodell zwingend über die Hausarztpraxis).
Ich verfüge über die Zulassung des Kantons Zug und arbeite mit verschiedenen Hausarztpraxen und PsychiaterInnen zusammen. Meine Leistungen verrechne ich pro Minute zu einem Taxpunktwert von 2.58 (Übergangstarif im Kanton Zug) direkt der Krankenkasse mit elektronischer Kopie an Sie.
Bedingungen & Ablauf
Bedingungen:
- Es liegt eine psychische Störung mit Behandlungsbedarf vor
- ärztliche Anordnung
- Die Psychotherapeutin verfügt über eine kantonale Zulassung
Die 1. Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem
psychologischen Psychotherapeuten nach Wahl. Für die Ausstellung einer 2. Anordnung für weitere 15 Sitzungen ist ein Austausch mit der anordnenden ärztlichen Fachperson erforderlich.
Um die Kostenübernahme für die Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie über 30 Sitzungen hinaus zu gewährleiten, ist folgendes Prozedere erforderlich:
- Psychotherapeut/in verfasst einen ausführlichen Bericht (inkl. Diagnosen) über die Krankheits- und Lebensgeschichte, den Verlauf der bisherigen Psychotherapie und einem Antrag zur Fortsetzung mit weiteren Therapiezielen.
- Die anordnende ärztliche Fachperson (z.B. Hausarzt) beurteilt auf der Grundlage dieses Berichtes, ob sie die Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie unterstützt.
- Psychiatrische Fachperson erstellt auf Basis des ausführlichen Berichtes und i.d.R. einer persönlichen Konsultation eine psychiatrische Beurteilung. Hierfür muss frühzeitig ein Psychiater/eine Psychiaterin gefunden werden.
- Der Verlängerungsantrag inkl. aller Berichtteile wird dem ärztlichen Dienst der Krankenkasse zugestellt. Dieser beurteilt den Antrag und empfiehlt der Krankenkasse, ob eine weiterführende Kostenübernahme der psychologischen Psychotherapie angezeigt ist und in welchem Setting.
- Die Krankenkasse stellt allen beteiligten Fachpersonen und der versicherten Person die neue Kostengutsprache in schriftlicher Form zu.
In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen ausgestellt werden.
Private Finanzierung / Selbstzahler
Es ist weiterhin möglich die Psychotherapie privat zu bezahlen. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie z.B. eine sehr hohe Franchise haben oder Ihr Anliegen privat bleiben soll. Beim Abschluss neuer Versicherungen (z.B. Zusatzversicherungen, KTG-Anmeldungen bei Stellenwechsel, Versicherungen für eine berufliche Selbständigkeit) oder auch bei Anträgen für Kredite und Hypotheken kann es zu Schwierigkeiten führen, wenn eine psychiatrische Diagnosen bei Ihrer Krankenkasse aufgeführt und somit transparent ist. Für den privaten Abrechnungswege darf keine ärztliche Anordnung vorliegen.
Die Verrechnung der erbrachten psychologisch-psychotherapeutischen Leistungen beruht dann auf Tarif-Kalkulationsgrundlagen der Föderation Schweizerischer Psychologinnen und Psychologen FSP und beträgt für eine reguläre Einzelsitzung CHF 180.- (CHF 18.- pro 5 Minuten, inkl. Vor- und Nachbereitung). Für Klientinnen und Klienten in Ausbildung oder finanziellen Notlagen besteht nach Absprache die Möglichkeit einer Tarifreduktion. Der Tarif ist für persönliche Gespräche und Online-Gespräche gleich.
Psychotherapie über die IV
Voraussetzung für die Vergütung der psychotherapeutischen Leistung durch die Invalidenversicherung als medizinische Eingliederungsmassnahme ist eine Verfügung der zuständigen IV-Stelle im Einzelfall. Weiter leistet die IV volle Kostendeckung bei Jugendlichen mit anerkanntem Geburtsgebrechen (z.B. ADHS) bis zum 20. Lebensjahr, wenn eine entsprechende Verfügung vorliegt.
Hinweis: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führen Listen der anerkannten Psychotherapeuten. Ich bin ein anerkanntes Mitglied und Vertragstherapeutin.