Tarife & Abrechnungskonditionen


Coaching, psychologische Beratung, Selbsterfahrung und Supervision

Jegliche psychologischen Leistungen, welche nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dienen,

gelten nicht als Pflichtleistung einer Versicherung. Die Kosten sind privat zu tragen.

Ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen

und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Die Kosten werden in gleicher Weise wie z.B. Behandlungen bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin von Ihrer Krankenkasse übernommen (Franchise und Selbstbehalt).

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. In Krisensituationen kann ein Arzt aller Fachrichtungen eine Anordnung für eine Kurzzeittherapie ausstellen. Die ärztliche Fachperson beurteilt, ob eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt.

Ich verfüge über die Zulassung des Kantons Zug und arbeite mit verschiedenen Hausarztpraxen und PsychiaterInnen zusammen. Meine Leistungen verrechne ich pro Minute zu einem Taxpunktwert von 2.58 (Übergangstarif im Kanton Zug) direkt der Krankenkasse mit elektronischer Kopie an Sie.

Bedingungen & Ablauf

Bedingungen:

  1. Es liegt eine psychische Störung mit Behandlungsbedarf vor
  2. ärztliche Anordnung
  3. Die Psychotherapeutin verfügt über eine kantonale Zulassung

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem

psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der

Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der

Anordnung zu beurteilen.

Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet

wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen ausgestellt werden.

Psychotherapie über die Zusatzversicherung oder Privatverrechnung

Es ist weiterhin möglich die Psychotherapie privat zu bezahlen. Auch einige Zusatzversicherungen beteiligen sich weiterhin an den Kosten der "nicht ärztlich angeordneten Psychotherapie". Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Zusatzversicherung über die Konditionen. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie z.B. eine sehr hohe Franchise haben oder Ihr Anliegen privat bleiben soll. Für diese Abrechnungswege darf keine ärztliche Anordnung vorliegen.

Die Verrechnung der erbrachten psychologisch-psychotherapeutischen Leistungen beruht dann auf Tarif-Kalkulationsgrundlagen der Föderation Schweizerischer Psychologinnen und Psychologen FSP und beträgt für eine reguläre Einzelsitzung 180.- Fr. Für Klientinnen und Klienten in Ausbildung oder finanziellen Notlagen besteht nach Absprache die Möglichkeit einer Tarifreduktion. Der Tarif ist für persönliche Gespräche und Online-Gespräche gleich.

Psychotherapie über die IV

Voraussetzung für die Vergütung der psychotherapeutischen Leistung durch die Invalidenversicherung als medizinische Eingliederungsmassnahme ist eine Verfügung der zuständigen IV-Stelle im Einzelfall. Weiter leistet die IV volle Kostendeckung bei Jugendlichen mit anerkanntem Geburtsgebrechen (z.B. ADHS) bis zum 20. Lebensjahr, wenn eine entsprechende Verfügung vorliegt.

 

Hinweis: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führen Listen der anerkannten Psychotherapeuten. Ich bin ein anerkanntes Mitglied und Vertragstherapeutin.